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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
ROSAROT Pflanzenversand Gerd Hartung, Besenbek 4b, 25335 Raa-Besenbek
Allgemeines
Mit dem Erscheinen neuer Kataloge und Preislisten verlieren die früheren Ausgaben ihre Gültigkeit. Geliefert werden Pflanzen in einwandfreier Qualität und Güte.
Rosen werden grundsätzlich in der Güteklasse A geliefert. Zulässig ist aber alternativ die Lieferung der Güteklasse B zu dem hierfür gültigen Preis. Sortenersatz wird
nicht ohne Absprache mit dem Besteller vorgenommen. Die Auslieferung von Stammrosen erfolgt bei Herbstbestellungen grundsätzlich ab Ende Oktober/Anfang
November. Das Angebot ist freibleibend und gilt nur für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Kundendaten werden ausschließlich für die betriebliche
Bearbeitung gespeichert und verwendet. Verbraucher im Sinne dieser Geschäfts- u. Lieferbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem
Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).
Vertragsschluss
Das in der Bestellung des Kunden liegende Angebot kann binnen zwei Wochen nach Eingang beim Lieferer von diesem angenommen werden. Die Annahme erfolgt
durch schriftliche Auftragsbestätigung durch den Lieferer oder durch Auslieferung der Ware an den Besteller. Ist der Besteller Verbraucher und erfolgt die Bestellung
auf elektronischem Wege, wird der Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigt. Die Zugangsbestätigung ist selbst noch keine Vertragsannahme, kann aber mit einer
solchen verbunden werden. Dem Besteller entstehen bei Bestellung durch Nutzung von Fernkommunikationsmitteln keine über die üblichen Grundtarife hinausgehenden
Kosten.
Preise, Versandkostenanteil
Die angegebenen Preise verstehen sich einschließlich der
zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen MwSt. Für jede Lieferung ist neben dem Warenpreis ein Versandkostenanteil von 6,95 Euro zu zahlen. Gehören zu der Lieferung
Stammrosen, beträgt der Versandkostenanteil 14,95 Euro.
Lieferung
Der Mindestbestellwert je Sendung beträgt EUR 24,– und bei getopften Rosen EUR 29,–. Sendungen mit einem Bestellwert ab EUR 150,– werden grundsätzlich nur gegen Vorauskasse bzw.
Bankeinzugsermächtigung mit 2% Skonto ausgeführt. In diesem Fall übernimmt der Lieferer die Kosten für Verpackung und Porto. Der Lieferer behält sich den Rücktritt
vom Vertrag für den Fall vor, dass die Ware nicht oder nicht mehr verfügbar ist. Der Lieferer wird den Besteller unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren
und diesem etwaige erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
Fernabsatzvertrag mit Rückgabeklausel
Ist der Besteller Verbraucher, hat er das Recht, die Ware innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei ihm zurückzugeben. Das Rückgaberecht ist an keine
Voraussetzungen gebunden. Es kann nur durch Rücksendung der Ware oder, wenn die Ware nicht als Paket versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen
ausgeübt werden; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Rücksendung hat zu erfolgen bzw. das Rücknahmeverlangen ist zu richten an
ROSAROT Pflanzenversand Gerd Hartung, Besenbek 4b, 25335 Raa-Besenbek, Deutschland.
Zahlung
Die Zahlung kann erfolgen durch Überweisung, Verrechnungsscheck, Nachnahme oder Bankeinzugsermächtigung. Bei Zahlung per Nachnahme, Vorauskasse oder Erteilung einer
Bankeinzugsermächtigung und Gutschrift werden dem Besteller 2% Barzahlungsrabatt gewährt. Die Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für Folgeaufträge.
Zahlungsverzug
Der Besteller gerät auch ohne Mahnung mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung
oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung Zahlung leistet. Gerät der Besteller mit der Zahlung in Verzug, hat er mindestens die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von
5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz 8 Prozentpunkte
über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten. Für Mahnungen nach Eintritt des Zahlungs-
verzugs werden EUR 5,00 pro Mahnung erhoben. Dem Besteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
Gefahrübergang, Transportschäden, Ausschlussfrist, Mängelanzeige
Ist der Besteller Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auch beim Versendungskauf erst mit Übergabe
auf den Besteller über. Schadensersatzansprüche wegen zufälligen Untergangs oder zufälliger Verschlechterung der Ware auf dem Transportweg, insbesondere durch
Frost, Hitze und Diebstahl, werden ausgeschlossen. Ein Ausgleich von Transportschäden ist ausgeschlossen, wenn die Ware nicht vom Empfänger unverzüglich bei An-
lieferung untersucht wird oder dem Frachtführer uneingeschränkte Quittung erteilt wird. Offensichtliche Mängel an der gelieferten Ware müssen innerhalb von sieben
Tagen ab Übergabe dem Lieferer schriftlich mitgeteilt werden. Unterlässt der Besteller diese Mitteilung, erlöschen die Ansprüche wegen Sachmängeln innerhalb von
zwei Monaten ab Feststellung des Mangels. Die reklamierte Ware hat der Besteller zur Verfügung zu halten und auf Verlangen des Lieferers an diesen zurückzusenden.
Sachmängelhaftung
Eine Gewähr für das Anwachsen kann vom Lieferer nicht übernommen werden, da dieser keinen Einfluss auf Bodenverhältnisse, Pflanzung, Pflege und witterungs-
bedingte Widrigkeiten nehmen kann. Für Sortenechtheit wird nur bis zur Höhe des Rechnungsbetrags gehaftet. Im Falle eines Mangels der Ware ist der Lieferer zur
Nacherfüllung berechtigt. Dem Besteller bleibt jedoch für den Fall des Fehlschlagens der Nacherfüllung das Recht zur Minderung und Rücktritt vom Vertrag vorbe-
halten. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines Mangels verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware. Ein Haftungsausschluss oder eine Haftungsbe-
grenzung erfolgen in keinem Fall für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des
Lieferers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Lieferers beruhen oder für sonstige
Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Lieferers beruhen.
Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Lieferers.
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